AGB
Ferien/ Feiertage
Die Ferien und Feier-, resp. freien Tage richten sich nach der Schule des Kantons Baselland.
Während dieser Zeit ist die Spielgruppe geschlossen.
Bezahlung
Bezahlt wird in 4 Quartalen. Die Rechnung wird als Einzahlungsschein digital ausgehändigt.
Anmeldung & Zahlungskonditionen
Anmeldeschluss ist der 30. April. Sofern Plätze vorhanden sind, ist ein Einstieg auch unter dem Jahr möglich. Mit der Anmeldung bleibt Ihr Kind verbindlich für ein Jahr angemeldet.
Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich und muss im Voraus bezahlt werden. Die Zahlungen sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu leisten, das heisst sie bezahlen den für das Kind freigehaltenen Platz. Der Platz ist erst bei Einzahlung vergeben und mit unserer Bestätigung definitiv reserviert. Bei Nichtzahlung der Beiträge kann das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen werden. Die Ferien und freien Tage der Spielgruppe richten sich nach dem Schulferienplan des Kantons Baselland. Für diese Zeit wird keine Rechnung gestellt.
Sie erhalten die Rechnung inkl. Einzahlungsschein nach Anmeldung des Kindes, zahlbar innert 14 Tagen. Bei Post-Einzahlung mit QR-Rechnungen, bitten wir Sie um einen Mehrpreis von CHF 2.35 für die Postgebühr.
Schnuppertage & Kündigung
Falls ein Schnuppermorgen gewünscht ist, dürfen Sie sich gerne im Verlauf des vorherigen Spielgruppenjahres bei uns melden. Eine Kündigung während des Jahres ist schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf Ende eines Quartals möglich. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung. Wird ein bereits angemeldetes Kind nach dem 30. April abgemeldet, werden 120.– Umtriebskosten (dies entspricht vier Spielgruppenmorgen) einbehalten.
Ebenso werden keine nicht besuchten Spielgruppentage wegen Ferienabwesenheit, Krankheit, äusseren Einflüssen etc. des Kindes zurückbezahlt, da der Platz für Ihr Kind reserviert bleibt.
Versicherung
Die Versicherungen für Unfall, Krankheit und Haftpflicht der Kinder ist Sache der Eltern. Die Kinder sind in der Spielgruppe nicht versichert.
Vetretung / Ausfall
Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin wird, wenn möglich, eine Vertretung organisiert. Bei einem Ausfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Des Weiteren besteht kein Anspruch zur Rückvergütung des Elternbeitrages, wenn die Spielgruppentage auf Grund von Pandemienen, Epidemien, höherer Gewalt (Wasser, Feuer etc.) nicht durchgeführt werden können.
Absenzen
Die Kinder treffen sich regelmässig in einer konstanten Gruppe. Sie sind verbindlich für die Dauer eines Schuljahres angemeldet. Pünktliches Bringen und Abholen wird vorausgesetzt. Bei Krankheit und anderen Absenzen des Kindes, ist die Spielgruppenleitung über die Abwesenheit zu informieren. Nicht besuchte Halbtage werden nicht zurückerstattet und können nicht nachgeholt werden.
Elterngespräche
Gerne sind wir bereit Ihre Anliegen und Fragen am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch mit
vorheriger Terminvereinbarung zu besprechen. Um das Kindswohl zu schützen, führen wir keine Gespräche vor dem betreffenden Kind.